Die Gespräche drehten sich weniger um Ja oder Nein als um Abwägungen. Fünf davon zogen sich durch den ganzen Abend.
I
Klärung oder Bühne?
Was für ein Verfahren spricht
- Nicht eine weisungsgebundene Behörde, sondern ein unabhängiges Gericht würde feststellen, ob die AfD verfassungswidrig ist.
- Ein laufendes Verfahren würde die Brandmauer-Debatte „einfrieren“. Demokratische Parteien könnten auf das Gericht verweisen.
- Gerade weil die Partei so groß geworden sei, müsse man es jetzt versuchen.
Was dagegen zu bedenken ist
- Ohne Verbot könnte die AfD das Urteil als „Persilschein“ nutzen: „Ihr habt uns geprüft, und wir sind es nicht.“
- Ein jahrelanges Verfahren biete der Partei eine Bühne, sich als Opfer darzustellen und das Gericht in Zweifel zu ziehen.
- Eine Person: Die AfD sei womöglich schon zu groß für ein Verfahren.
Im Raum überwog der Wunsch nach einer gerichtlichen Klärung. Die Sorge vor einem Scheitern kam in allen Gesprächen auf. Eine Gegenstimme hielt ein Scheitern für unmöglich: Entweder werde die Partei verboten, oder sie könne sich demokratisieren.
II
Schutz vor Gewalt oder Anlass für Gewalt?
Was ein Verbot schützen würde
- Neonazis würden von der Macht ferngehalten. Demokratische Kräfte wären rechter Gewalt weniger ungeschützt ausgesetzt.
- Mandate entfielen, Vermögen würde eingezogen, Nachfolgeorganisationen wären mitverboten.
- Wer von Anfeindung betroffen ist, auch Lehrkräfte unter Druck, fühle sich gesehen und gestärkt.
Was ein Verbot auslösen könnte
- Ohne parlamentarischen Rahmen könnten Teile der Anhängerschaft in den Untergrund gehen, gewaltbereiter als heute.
- Wem das „Sprachrohr“ genommen wird, bei dem könne Ohnmacht in Wut umschlagen. Einzelne befürchteten bürgerkriegsähnliche Zustände.
Im Raum wurde Gewalt auf beiden Seiten der Abwägung ernst genommen: als Grund für ein Verbot und als mögliche Folge. Eine Person hielt dagegen, rechtsextreme Straftaten stiegen schon jetzt, das müsse die Gesellschaft aushalten.
III
Verbieten, ohne herabzusetzen
Die Regeln gelten
- Artikel 21 des Grundgesetzes sehe ein Verbotsverfahren ausdrücklich vor.
- Man habe ein Recht darauf, dass nur Parteien zur Wahl stehen, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
- Wer Demokrat sei, folge Gesetzen. Stelle ein Gericht die Verfassungswidrigkeit fest, müsse man das akzeptieren.
Die Menschen dahinter
- „Man nimmt mir etwas weg“: Wer die AfD gewählt hat, könne ein Verfahren als Angriff auf die eigene Stimme und Identität empfinden.
- Wer sich herabgesetzt fühlt, reagiere mit Wut oder ziehe sich zurück und sei dann nicht mehr erreichbar.
- Nachvollziehbar seien reale Sorgen: steigende Preise und Mieten, marode Schulen, nach 1989 gebrochene Lebensläufe, im Osten wie im Westen.
Im Raum gelang der Perspektivwechsel oft bis zu einer Grenze. Eine Person konnte die Wut über die Herabsetzung vollkommen nachvollziehen, sah aber nicht ein, dass die übrige Bevölkerung deshalb „mit Händen im Schoß“ zusehen müsse.
IV
Ein Verfahren oder bessere Politik?
Was ein Verfahren leisten kann
- Ein Prüfverfahren zeige, dass Politik handlungsfähig ist und die Demokratie sich schützt.
- Schon die Debatte über einen Antrag bremse den Rechtsruck. Während des Verfahrens müsse die AfD radikale Kräfte stärker zügeln.
- Es könne ein „Startschuss“ sein, danach Menschen von der Demokratie zu überzeugen.
Was es nicht leisten kann
- Die Gründe, die AfD zu wählen, verschwänden mit der Partei nicht. Das Gedankengut suche sich neue Formen.
- Ein Verfahren sei nur „eins von tausenden Puzzleteilen“. Befürchtet wurde, die Politik lehne sich nach dem Antrag zurück.
- Andere Demokratien gingen andere Wege als ein Parteiverbot.
Im Raum bestand weitgehend Einigkeit: Ein Verfahren ergänze die politische Auseinandersetzung, ersetze sie aber nicht. Eine Person sah dagegen keine andere Konsequenz als ein Verbotsverfahren.
V
Erklären oder erreichen?
Demokratie erklären
- Viele wüssten wenig über das Grundgesetz. Demokratie müsse in Schulen und Hochschulen viel stärker vermittelt werden.
- In Debatten über Verfassungsrecht solle immer jemand die Rechtslage einordnen.
Menschen erreichen
- Demokratische Parteien müssten Menschen auch über Gefühle ansprechen, nicht nur mit Fakten. Die AfD biete ein Ventil für Wut.
- Wo Gaststätten, Treffpunkte und demokratische Parteien verschwunden seien, stehe die AfD auf dem Marktplatz, etwa mit einem Würstchenstand.
- Wer ein Problem meldet, etwa ein Schlagloch, solle erleben, dass es schnell behoben wird.
Offen blieb, wie man Menschen erreicht, die sich Gesprächen wie diesem verweigern. Gewünscht wurde beides: Demokratie erklären und sie im Alltag spürbar machen.